Allgemeine Geschäftsbedingungen CTS

1.Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der CTS – Congrès, Tourisme et Sport SA (CTS) und ihren Benutzenden in Bezug auf den Gebrauch der folgenden Anlagen:

  • Sport- und Freizeitcenter Kongresshaus CTS, Biel mit Fitness, Aqua und Wellness
  • Strandbad Biel
  • Tissot Arena Biel

Diese Anlagen werden durch die CTS betrieben. Sie stellen regionale Treffpunkte dar, welche die Bedürfnisse in Bezug auf Sport (Leistungs-, Freizeit- und Seniorensport), Plausch, aktive und passive Erholung, Freizeitgestaltung, Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Gesundheit sowie Fitnessförderung decken. Die betreffenden Anlagen dürfen grundsätzlich von jedem benützt werden. Vorbehalten bleiben Anlageteile, die aus betrieblichen oder aus anderen Gründen anderweitig belegt sind oder nicht zur Verfügung stehen.

Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte der CTS bestehen besondere vertragliche Bestimmungen. Die für die besuchte Anlage geltende Betriebsordnung CTS bildet einen integrierenden Bestandteil der vorliegenden AGB und ist zwingend einzuhalten. Gleiches gilt für allfällige weitere Nutzungsregeln. Der Benutzende nimmt zur Kenntnis, dass die AGB, die Betriebsordnung CTS und weitere Nutzungsregeln jederzeit geändert werden können und dass ihm diese Änderungen in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Der Benutzende kann keine Rechte aus einer solchen Änderung geltend machen. Gleiches gilt für die Datenschutzerklärung, welche ebenfalls einen integrierenden Vertragsbestandteil bildet. Die aktuellen AGB, Betriebsordnung CTS und Datenschutzerklärung können jederzeit unter www.ctsbiel-bienne.ch eingesehen werden.

 

2.Eintritt und Aufenthalt

Die Anlagen sind gegen Entrichtung einer Eintrittsgebühr, gegen Vorweisen eines gültigen Eintrittsausweises oder gemäss vertraglicher Vereinbarung zugänglich. Es werden Einzeleintritte, Mehrfacheintritte oder Abonnemente ausgegeben.

Die Preise der Einzeleintritte, Mehrfacheintritte und Abonnemente richten sich nach der geltenden Preisliste (www.ctsbiel-bienne.ch). Die Mehrwertsteuer ist im Preis inbegriffen. Bei ungültigem Eintrittsticket/Abonnement ist eine Busse von CHF 100.- plus Eintrittsgebühr zu entrichten. Weitere rechtliche Schritte (insbesondere das Verzeigen bei der Polizei) bleiben vorbehalten.

Es wird keine Zugangsberechtigung erteilt, wenn die Zahlung nicht eingegangen ist. Der Preis ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Ein Einzeleintritt berechtigt den Kunden zu einem einmaligen Zugang zur betreffenden Anlage. Der einmalige Zugang beginnt mit dem Eintritt und gilt als beendet, sobald der Kunde die Anlage verlässt.

Das Angebot kann jederzeit ändern, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Einzeleintritte, Mehrfacheintritte oder Abonnemente abgeleitet werden kann.

Für den Zutritt und Aufenthalt von minderjährigen Kindern gelten die in den anlagespezifischen Benutzungsregeln aufgeführten Bestimmungen.

 

3.Abonnemente und Mehrfacheintritte

Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Bei Missbrauch können Fehlbare durch die Geschäftsleitung mit einem Hausverbot belegt und/oder bei der Polizei verzeigt oder anderweitig rechtlich belangt werden.

Abonnement berechtigen innerhalb der auf dem Abonnement angegebenen Frist zu beliebig vielen Eintritten. Das Abonnement muss bei jedem Besuch unaufgefordert vorgewiesen werden. Kontrollen sind jederzeit möglich. Abonnemente und Mehrfacheintritte verfallen nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer entschädigungslos.

Alle Abonnemente und Mehrfacheintritte werden auf eine Abokarte geladen, auf der eine Depotgebühr von CHF 5.- erhoben wird. Bei Verlust der Abokarte wird eine neue Abokarte ausgestellt und die Depotgebühr von CHF 5.- wird erneut in Rechnung gestellt.

Die Inhaber von Abonnementen nehmen zur Kenntnis, dass ein Foto von ihnen erstellt wird, welches ausschliesslich der visuellen Kontrolle in den Anlagen der CTS dient. Die Kundendaten sind auf einem internen Server gespeichert und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Beim Erwerb eines Abonnements gilt Ausweispflicht. Akzeptiert wird ein offizieller/amtlicher Ausweis mit Foto wie z.B. Identitätskarte, Fahrausweis oder Pass. Online abgeschlossene Abonnement gelten als rechtsgültig abgeschlossen, sobald die CTS die Zahlung erhalten hat.

Personen ab 16 Jahren können ein Abonnement abschliessen, wenn eine Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt.

 

4.Zahlungskonditionen / Rückerstattungen

Sofern die CTS nicht ausdrücklich mit einer ratenweisen Bezahlung einverstanden ist, ist der Preis für ein Abonnement bei Abschluss oder Verlängerung des Vertrags zu Beginn der Vertragslaufzeit vollumfänglich zu bezahlen.

Der Rechnungsversand erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Auf Wunsch kann die Rechnung ausnahmsweise in Papierform versendet werden. Dafür wird ein Unkostenbetrag von CHF 5.00 pro Rechnung erhoben.

Bei einem Rückstand der Zahlung wird eine Zahlungserinnerung inkl. Bearbeitungsgebühr versendet. Anschliessend folgen bei Nichtzahlung die 2. und 3. Mahnung, die zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr eine Mahngebühr enthalten. Ausserdem wird nach Ablauf der in der Rechnung gesetzten Zahlungsfrist das Abonnement gesperrt und erst nach eingegangener Zahlung wieder freigegeben. Die CTS hat unabhängig davon jederzeit die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuleiten. Für die Dauer der Sperrung wird keine Zeitgutschrift erteilt.

Die Bearbeitungs- resp. Mahngebühren betragen für die 1. Mahnung CHF 5.00, für die 2. Mahnung CHF 30.00 und für die 3. Mahnung CHF 35.00. Weitere Inkassokosten werden zusätzlich erhoben.

Das Nichtbenützen der Leistungen berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung der Beträge resp. zur Einstellung der Ratenzahlungen. Der Preis für das erworbene Abonnement bleibt unabhängig einer Sperrung oder Nichtbenutzung vollumfänglich geschuldet.  Dies gilt auch bei einem Abo-Stopp gemäss Ziffer 6 nachfolgend.

Rückerstattungen können nur auf Jahresabonnementen für das Sport- und Freizeitcenter CTS gewährt werden. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Härtefalls, wie länger dauernde Krankheit, Unfall oder ein definitiver Wohnortwechsel ausserhalb des Einzugsgebiets der CTS (> 50 Kilometer). Eine Verpflichtung der CTS besteht nicht. Das Abonnement muss zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Rückerstattung und den notwendigen Nachweisen wie Arztzeugnis, Bestätigung des Arbeitgebers, Beleg der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Rückerstattungen erfolgen pro rata. Die Rückerstattung erfolgt in Form eines Gutscheins. Bargeld wird nicht zurückerstattet. Bei allen anderen Eintritten und Abonnementen (inkl. Schwimmkurse) kann keine Rückerstattung erfolgen.

 

5.Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer richtet sich nach den vertraglichen Abmachungen.

Die Abonnemente enden ohne Kündigung am Ende der Vertragslaufzeit. Der Inhaber des Abonnements erhält vor Ablauf der Vertragslaufzeit per E-Mail ein Angebot zur Vertragsverlängerung. Der Kunde erneuert das Abonnement inklusive AGB, indem er den Betrag für das Abonnement für die gewählte Vertragslaufzeit gemäss der aktuellen Preisliste (www.ctsbiel-bienne.ch) vor dem Ende der Vertragslaufzeit erneut zahlt.

Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

 

6.Abo-Stopp bei Abonnementen für das Sport- und Freizeitcenter CTS Biel

Beim Vorliegen eines triftigen Abwesenheitsgrundes (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, geschäftlicher Auslandaufenthalt, Militär und Reisen) können Jahresabonnemente für das Sport- und Freizeitcenter CTS Biel ab einer Abwesenheit von mindestens 3 Wochen (Militär und Arztzeugnis bereits ab 2 Wochen) hinterlegt oder gesperrt werden. Die Zeitgutschrift wird lückenlos an das bestehende Abo angerechnet.

Der Abo-Stopp muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis online (Webseite) oder an der Kasse Hallenbad/Fitness gemeldet werden und das Abonnement wird für die auf den Dokumenten ersichtliche Dauer gesperrt. Sind vor Abwesenheit noch keine entsprechenden Dokumente vorhanden, muss das Abonnement an der Kasse hinterlegt werden. In diesem Fall wird nach der Rückkehr beim Vorweisen der Bestätigung/Zeugnis die Zeit gutgeschrieben.

Rückwirkend (ohne Hinterlegung des Abonnements) ist ein Abo-Stopp nur bei Unfall und Krankheit möglich und dies ausschliesslich, wenn der Abo-Stopp spätestens innert einem Monat nach Ablauf des Arztzeugnisses beantragt wird. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Zeitgutschrift mehr möglich.

Dauert der Abo-Stopp über die volle Länge eines gültigen Abos, wird dieses nach Ablauf des Abo-Stopps für die betreffende Zeit entsprechend erneuert und angepasst. Eine Entschädigung in bar ist ausgeschlossen.

Bei Feststellen oder Verdacht eines missbräuchlichen Abo-Stopps behält sich die CTS das Recht vor, das Abonnement fristlos und ohne Rückerstattung des Abonnementsbetrags zu kündigen. Wird das Abonnement während des Abo-Stopps benutzt oder betritt der Inhaber des Abonnements während dieser Zeit eine Anlage, wird die Vertragsaussetzung sofort und unwiderruflich beendet. Rückwirkende Abo-Stopps können nur für Zeiträume angerechnet werden, in denen kein Zugang zu den Anlagen der CTS stattgefunden hat.

 

7.Informationspflicht

Der Benutzende ist verpflichtet, der CTS jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen mitzuteilen.

 

8.Betriebszeiten, Einschränkungen und Schliessungen

Die Anlagen können während den Betriebszeiten benutzt werden. Diese werden durch die CTS festgesetzt und sind jeweils beim Eingang, an der Kasse/Rezeption und auf Internet (www.ctsbiel-bienne.ch) ersichtlich. Spezielle Öffnungszeiten an Feiertagen, Schliesstagen, Anlässen sowie während der Sommerrevision etc. werden in geeigneter Weise bekanntgegeben und sind zu beachten.

Im Falle von zusätzlichen Schliessungen infolge Reinigung und Revision (wie z.B. die jährliche Sommerrevision im Hallenbad und in der Sauna während vier bis sechs Wochen) oder infolge höherer Gewalt (Stromausfall, Naturkatastrophe, angeordnete Schliessung z. B. im Pandemiefall, o. ä.) hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen (insbesondere von Abonnements- und Eintrittspreisen). Gleiches gilt, wenn es durch grössere Anlässe oder Events (wie auch Spielen des EHC Biel) zu Einschränkungen oder gar Schliessungen kommt oder wenn die Anlage (insbesondere das Strandbad oder der öffentliche Eislauf und das freie Hockey) bei schlechter Witterung tageweise ganz oder bei unbeständigem Wetter frühzeitig geschlossen wird. Dies gilt ebenfalls bei einer späteren Saisoneröffnung oder früheren Saisonschliessung. Die Besucher informieren sich selbständig.

Ausserhalb der Öffnungszeiten ist es untersagt, die Anlagen zu betreten. Die CTS lehnt jede Haftung ab.

 

9. AGB, Betriebsordnung CTS, Nutzungsregeln und Weisungen

Der Benutzende verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Die für die besuchte Anlage geltende Betriebsordnung CTS und allfällige weitere Nutzungs- und Hygieneregeln sind zwingend einzuhalten.

Bei Zuwiderhandlungen oder Verstössen gegen die allgemeinen und anlagespezifischen Regeln oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Betriebspersonals oder bei aggressivem Verhalten gegenüber dem Betriebspersonal können Fehlbare befristet oder unbefristet ohne Anspruch auf Rückerstattung der Eintritts- oder Abonnementspreise von den Anlagen gewiesen und/oder mit einem Hausverbot belegt werden. Für die Wegweisung liegt die Kompetenz beim Betriebspersonal respektive bei Eishockey- und Fussballspielen dem Ordnungs- und Kontrolldienst. Die CTS behält sich vor, eine Umtriebsentschädigung in Rechnung zu stellen und auf dem Rechtsweg Schadenersatzforderungen geltend zu machen und/oder Strafanzeige zu erheben.

Ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung der CTS ist es untersagt, in den Räumlichkeiten der Anlagen der CTS entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.

 

10.Videoüberwachung

Der Benutzende erklärt, dass er zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist, dass bestimmte Bereiche der Anlagen der CTS aus Schutz- und Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden. Die Umkleide- und Sanitärbereiche werden nicht mit Kameras überwacht.

Die Videoaufnahmen werden nach 48 Stunden automatisch gelöscht. Die Videobilder sind durch technische und organisatorische Massnahmen vor jeglichen Unbefugten geschützt. Die Anzahl der Personen, die Zugriff auf die Videobilder haben, wird so gering wie möglich gehalten.

Ausser bei besonderen Vorfällen werden die aufgenommenen Personendaten nicht bekannt gegeben. Bei besonderen Vorfällen können die automatische Löschung der Aufnahmen unterbrochen und die Aufnahmen zur Anzeigeerstattung oder auf behördliche Anfrage/Anordnung hin den Strafverfolgungsbehörden übergeben werden.

 

11.Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Rechtsverhältnissen der CTS und den Benutzenden bezüglich der Benutzung der Anlagen unterliegt der Datenschutzerklärung der CTS.

Die Datenschutzerklärung erläutert, wie die CTS die Personendaten bearbeitet. Sie enthält insbesondere Angaben darüber, zu welchem Zweck die Personendaten bearbeitet werden, ob sie weitergegeben werden und welche Rechte die betroffenen Personen in Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung kann online unter www.ctsbiel-bienne.ch eingesehen werden.

Mit der Benutzung der entsprechenden Anlagen erklären sich die Benutzenden damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten im Zusammenhang mit dieser Benutzung gemäss der Datenschutzerklärung verarbeitet werden.

 

12.Haftungsausschluss

Die CTS und ihr Personal lehnen jegliche Verantwortlichkeit bei Schäden ab, die aus Unfall, Verletzung, Krankheit oder medizinischer Unverträglichkeiten resultieren. Die Besucher nutzen die vorhandene Infrastruktur auf eigenes Risiko und Verantwortung. Die CTS und ihr Personal lehnen ausserdem jegliche Haftung in Fällen von Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von persönlichen Effekten ab. Fundgegenstände werden an der Kasse abgegeben. Der Abschluss einer Unfall- und/oder Diebstahlversicherung ist Sache der Benutzenden.

Durch das Betreten und/oder Benutzen der Anlagen anerkennen alle Personen, dass sie sich auf eigene Gefahr in den betreffenden Anlagen und/oder deren Umfeld aufhalten. Sie anerkennen weiter, dass die Veranstalter und/ oder die CTS nicht für Risiken, Gefahren und Verluste (einschliesslich Schäden an der körperlichen oder geistigen Integrität oder an Sachen und den Verlust von Eigentum) verantwortlich gemacht werden können.

Dieser Verzicht auf die Geltendmachung allfälliger Ansprüche gilt unabhängig davon, ob der Schaden vor, während oder nach der Veranstaltung und/oder Benutzung entstanden ist. Vorbehalten bleiben einzig Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes seitens der CTS oder der Veranstalter, wobei die CTS in keinem Fall für entsprechende Handlungen der Veranstalter mithaftet.

 

13.Inkraftsetzung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten per 1. April 2023 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden die bisher geltenden AGB aufgehoben.

Die CTS ist berechtigt, die AGB jederzeit anzupassen und sofort in Kraft zu setzen. Bitte beachten Sie die Informationstafeln und besuchen Sie die Internetseite www.ctsbiel-bienne.ch. Beschwerden und Verbesserungsvorschläge sind schriftlich und begründet an die CTS zu richten.

 

14.Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, ist der ausschliessliche Gerichtsstand am Sitz der CTS- Congrès, Tourisme et Sport SA.

Auf die Rechtsbeziehung zwischen der CTS und den Benutzenden/Besuchern der Anlage ist Schweizer Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen sowie dem Wiener Kaufrecht, anwendbar.